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3. Bauantragsplan Ansichten und Schnitt
5. Bilder Tag der Vereine und Richtfest
Veröffentlichung
Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.Oktober 2007, Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung
Ausgabe Nr.19: Beschluss Nr. 164/2007 vom 19. September 2007
Neubau eines Sportzentrums in Vieselbach mit einer 4-Bahnen-Kegelanlage
Genaue Fassung:
01 Der Stadtrat stimmt der Bestellung eines Erbbaurechtsvertrages zugunsten des „SV 1899 Vieselbach e. V.“, Goethestraße 4 in 99198 Erfurt-Vieselbach am Grundstück Bahnhofstraße 23a, Gemarkung Vieselbach, Flur 6, Flurstück 501/4, groß 2460 m² für die Dauer von 30 Jahren mit 2 x 5 Jahren Verlängerungsoption zu. Der jährliche Erbbauzins beträgt 500,00 EUR, das entspricht 3% vom Verkehrswert laut Gutachten in Höhe von 16.400,00 EUR.
02 Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den unter Punkt 01 genannten Erbbaurechtsvertrag zu den dort benannten Konditionen abzuschließen.
03 Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung der Investitionen, ihre Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts zu erteilen.
04 Das Sportzentrum Vieselbach wird in den Sportstättenleitplan der Stadt Erfurt aufgenommen.
05 Bezüglich des städtischen Anteils im Finanzierungsmodell wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Deckungsmöglichkeit im Rahmen einer über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Sitzung des Ausschusses FLV am 02. 10. 07 zur Beschlussfassung vorzulegen.
gez. A. Bausewein
Oberbürgermeister